Öffentliche Verwaltung
Online Erledigung Ihrer Amtswege
Mit der Bürgerkarte können Sie Anträge elektronisch stellen und Einsicht
in Verfahren nehmen. Ihr Name und Geburtsdatum liegen auf der Bürgerkarte
bereits elektronisch vor und müssen daher im Onlineformular
nicht mehr eingegeben werden. Die Bürgerkarte
kann auch mit Vollmachten ausgestattet sein, die Sie benötigen, wenn Sie Rechtsgeschäfte für andere Personen
abschließen. Vollmachten werden über ein Service der Stammzahlenregisterbehörde auf die Bürgerkarte aufgebracht. Die Erledigung erfolgt schneller bzw.teilweise sogar unmittelbar. Alle Antragsdaten liegen der Behörde elektronisch vor und müssen nicht aus Papierformularen
übertragen werden. Manuelle Kontrollen, wie bei der Identifikation über Ausweisdokumente, entfallen.
Der digitale Amtshelfer HELP ist dabei Ihre Anlaufstation
für alle Behördenwege im Internet und Auskünfte
zu Amtswegen. HELP ist behördenübergreifend und informiert Sie im Internet – ausgehend von konkreten Lebenssituationen,
wie etwa Geburt, Schwangerschaft, Heirat
oder Wohnen – über Amtswege in Österreich. Teilweise ermöglicht sie auch gleich deren elektronische Erledigung.
HELP versteht sich als Drehscheibe zwischen Behörden
und Bürgerinnen und Bürgern, wobei Transparenz, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und die Konzentration
auf das Wesentliche im Vordergrund stehen. Auf HELP finden Sie zu fast 200 Themen rund um die Uhr nützliche Informationen über Behörden, erforderliche Dokumente, anfallende Gebühren, Fristen sowie abrufbare Formulare und Vorlagen. Die Online-Bezahlung der Gebühren kann über Kreditkarte oder Onlinebanking
erfolgen. Und für die elektronische Zustellung der Bescheide können Sie sich bei einem Zustelldienst registrieren.
Datenschutz und Sicherheit haben im E-Government höchste Priorität. Das österreichische Bürgerkartenmodell wurde international durch den World E-ID Award und den Europäischen Datenschutz
Award ausgezeichnet.
Elektronische Zustellung Bescheide
Bescheide und Erledigungen wird die Behörde in Zukunft auf Wunsch elektronisch an Sie versenden, wenn Sie sich mit der Bürgerkarte ausweisen können. Besonders Berufstätige und ältere Personen werden es zu schätzen wissen, eingeschriebene RSa-Briefe nicht mehr vom Postamt abholen zu müssen.
Registrieren Sie sich (kostenlos) für diesen Dienst bei einem - oder auch mehreren - der zugelassenen Zustelldienste:
